Reform des Rechts der Personengesellschaften: Referentenentwurf vorgelegt

Vorige Woche wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) veröffentlicht. Damit kommt Bewegung in das Vorhaben, welches im Mai 2020 mit dem sog. „Mauracher Entwurf“ die Frühetappe bewältigte. Dieser Gesetzesvorschlag einer vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ist im Ministerium aufgegriffen und jetzt zu einem förmlichen Entwurf fortgeschrieben worden. Die Anhörung der Verbände und Interessengruppen läuft bis Mitte Dezember. Im ersten Quartal des neuen Jahres ist dann mit einem Regierungsentwurf zu rechnen und die Reform kann im Wahljahr 2021 noch parlamentarisch abgeschlossen werden.

In der Sache bewegt sich der Referentenentwurf erwartungsgemäß in den von der offiziellen Expertenkommission vorgezeichneten Bahnen. Eine Abweichung fällt jedoch auf. » weiterlesen

Mauracher Entwurf zur Reform des Rechts der Personengesellschaften

Schloss Maurach am Bodensee ist der Namensgeber: Dort tagte abschließend die offizielle Expertenkommission, die einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vorgelegt hat („Mauracher Entwurf“). Mit diesem bis ins Kleinste ausformulierten Entwurf geht das Bundesjustizministerium derzeit in die Anhörung der Verbände und der interessierten Kreise. Das eigentliche Gesetzgebungsverfahren könnte dann rasch eingeleitet werden, so dass es noch in dieser Wahlperiode reicht.

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Wirtschaftsrechtliche Abteilung des 71. DJT: Beschlüsse zum Personengesellschaftsrecht

Die wirtschaftsrechtliche Abteilung des 71. DJT (Beschlüsse des 71. DJT) hat mit großer Mehrheit befunden, „eine Reform des Personengesellschaftsrechts ist geboten, um das geschriebene Recht mit dem geltenden Recht in Einklang zu bringen“. Über den Grundansatz einer Reform konnte aber keine Einigkeit erzielt werden. Einerseits wurde abgelehnt, dass die Reform nur „systemimmanent“ erfolgen solle, d. h. unter grundsätzlicher Beibehaltung der Unterscheidung zwischen GbR, Handelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaft (Nr. 2). Andererseits wurde abgelehnt (Nr. 3: 25:25), dass die Trennung zwischen (handels-) gewerblichen Personengesellschaften und nicht gewerblichen, u.a. freiberuflichen, Personengesellschaften aufzugeben sei. Im Widerspruch zu diesem Eingangsbeschluss wurde mehrheitlich dafür votiert, die KG allen Freien Berufen zur Verfügung zu stellen und die Partnerschaftsgesellschaft wieder abzuschaffen (Nr. 30, 31 a).
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Unteilbarkeit der Mitgliedschaft bei einer Personengesellschaft

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Das OLG Jena hat kürzlich in einem Beschluss (vom 31. 8. 2011 – 6 W 181/11) die in der Rechtsprechung und in der Literatur bestehende herrschende Meinung bestätigt, wonach die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft nicht teilbar ist.  In dem Beschluss zugrundegelegten Sachverhalt war die Beteiligte zunächst als persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft in das Handelsregister eingetragen worden. Einige Jahre später wurde sie zusätzlich als Kommanditistin eingetragen. Knapp vier weitere Jahre später teilte ihr das Registergericht mit, dass es beabsichtige, ihre Eintragung als Kommanditistin zu löschen. Hiergegen hatte die Beteiligte Beschwerde erhoben. Das OLG Jena bestätigte die Entscheidung des Registergerichts, wonach grundsätzlich der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft nicht gleichzeitig auch der Kommanditist dieser sein kann. » weiterlesen