BGH-Urteil bringt Rechtssicherheit bei zentralen übernahmerechtlichen Fragen

RA Dr. Adrian Bingel, Assoziierter Partner, Gleiss Lutz, Stuttgart

RA Dr. Adrian Bingel, Assoziierter Partner, Gleiss Lutz, Stuttgart

Der BGH hat gestern seine Entscheidung zur Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank verkündet (Az: II ZR 353/12). Bei dem Rechtsstreit geht es im Kern um die Frage, ob der von der Deutschen Bank 2010 im Rahmen ihres Übernahmeangebots gezahlte Kaufpreis angemessen war und damit den gesetzlichen Anforderungen genügte. Der BGH hatte dabei über Fragen zu entscheiden, die für die Beratungspraxis bei öffentlichen Übernahmen von zentraler Bedeutung sind.

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Reformbedarf im Übernahmerecht

In der jüngeren Vergangenheit haben Übernahmen und Übernahmeversuche in Bezug auf börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften erheblich zugenommen. Diese werden in vielen Fällen als „schädigend“ bzw. als „ungerecht“ empfunden. Hintergrund dieser Einschätzung ist, dass Übernahmen börsennotierter Kapitalgesellschaften auf der Grundlage von Börsenkursen stattfinden, und dass diese Börsenkurse angesichts der Finanzkrise in vielen Fällen den „wahren Unternehmenswert“ nicht oder nicht richtig reflektieren. Das weicht diametral von der jahre- oder jahrzehntelang vorherrschenden Lage ab, in der die Börsenkurse vielfach über den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Unternehmenswerten lagen und deshalb das Bestreben dahin ging, diese höheren Kurse im Rahmen der Preisbildung und für die Ermittlung von Abfindungen zu berücksichtigen (bestätigt durch die Judikatur des BVerfG). » weiterlesen

EFTA-Gerichtshof legt Übernahmerichtlinie aus

Entscheidungen des EFTA-Gerichtshofs sind rar, schon weil der größte Teil der früheren EFTA-Mitgliedstaaten heute der EU angehört. Die verbliebenen – Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – bilden aber mit Ausnahme der Schweiz gemeinsam mit der EU den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in dem große Teile des EU-Rechts ebenfalls gelten. Auch der EFTA-Gerichtshof ist daher zur Auslegung von EU-Recht berufen, und aufgrund der Verzahnung von EWR und EU durch den Gemeinsamen EWR-Ausschuss haben Entscheidungen des EFTA-Gerichtshofs für die Auslegung europäischen Rechts faktisch dieselbe Bedeutung wie solche des EuGH. Das gilt nicht zuletzt auch deshalb, weil die beiden Gerichte in Luxemburg „Tür an Tür“ sitzen und deshalb auch auf persönlicher und organisatorischer Ebene eng miteinander verbunden sind. Entsprechende Beachtung verdient ein vor wenigen Tagen bekannt gewordenes Urteil des EFTA-Gerichtshofs, in dem sich dieser erstmalig zur EU-Übernahmerichtlinie äußert. » weiterlesen

Hochtief, Australien und der deutsche Gesetzgeber

Das Übernahmeangebot der spanischen Gesellschaft ACS an die Aktionäre der deutschen HOCHTIEF AG bewegt die Gemüter. Das hängt natürlich damit zusammen, dass es sich um ein „feindliches“ Angebot handelt, also eines, das nicht mit dem Management der Zielgesellschaft – HOCHTIEF – abgesprochen wurde. Vielleicht spielt aber auch das Erstaunen – unter Umständen auch Erschrecken – eine Rolle, dass nach der „Finanzkrise“ wieder eine gewisse Normalität an die Finanzmärkte zurückgekehrt ist. Vor allem aber gibt es Unmut, weil das Gefühl da ist, die spanische Bietergesellschaft verstoße zwar mit ihrem Angebot nicht unbedingt gegen den Wortlaut, wohl aber gegen den Sinn der Bestimmungen des deutschen Übernahmegesetzes, des WpÜG. » weiterlesen