Das EuG hat das von der EU-Kommission verhängte Rekord-Bußgeld i.H.v. 1,06 Mrd. € gegen den Prozessor-Hersteller Intel bestätigt (s. EU-Kommission, Entscheidung vom 13.05.2009 – COMP/37.990, Intel, und EuG-Urteil vom 12.06.2014 – T-286/09, Intel, im Folgenden: Intel-Urteil). Für marktbeherrschende Unternehmen wird die kartellrechtskonforme Gestaltung von Rabatten damit (weiter) erschwert. Die Praxis lässt das Urteil mit der Frage zurück, warum für ähnliche Rabatte unterschiedliche rechtliche Maßstäbe gelten.