Mit seinem Urteil vom 26. 1. 2012 (C-586/10, Kücük, DB 2012 S. 290, DB0465333) hat der EuGH ein bedeutsames Urteil zur Frage der Zulässigkeit wiederholter Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung anderer Arbeitnehmer gefällt. Der EuGH hat entschieden, dass es mit EU-Recht vereinbar ist, dass ein die wiederholte Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigender sachlicher Grund gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG auch dann vorliegt, wenn ein Arbeitgeber wiederholt oder dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückgreift, selbst wenn diese Vertretungen durch die Einstellung von Arbeitnehmern mit unbefristeten Verträgen gedeckt werden könnten. » weiterlesen