Vertrauen auf Rechtsrat im europäischen Kartellrecht

RA Dr. Thorsten Mäger, Partner, Hengeler Müller, Düsseldorf

RA Dr. Thorsten Mäger, Partner, Hengeler Müller, Düsseldorf

Das europäische Kartellrecht ist komplex. Ob eine bestimmte Verhaltensweise zulässig oder unzulässig ist, lässt sich nicht immer leicht abschätzen. Verstößt ein Unternehmen gegen das europäische Kartellverbot, drohen hohe Bußgelder. Ob ein solcher Verstoß vorliegt, müssen die Unternehmen selbst prüfen und beurteilen („Selbsteinschätzung“). Dies ist nicht überraschend, sondern gilt seit jeher bei jeder „normalen“ Rechtsnorm. Im Kartellrecht war es früher aber anders. Denn bis zum 1. 5. 2004 konnten wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen bei der Europäischen Kommission angemeldet werden. Seitdem gilt jedoch das Prinzip des Genehmigungsvorbehalts nicht mehr, sondern das Prinzip der Legalausnahme, also die Selbsteinschätzung.

Bei schwierigen Zweifelsfragen liegt es für Unternehmen deshalb nahe, fachkundigen Rechtsrat einzuholen. Dies führt zu der Frage, ob eine Kartellbehörde ein Bußgeld gegen das Unternehmen verhängen darf, wenn es auf einen Rechtsrat vertraut hat, der sich später als unzutreffend herausgestellt hat. Darum geht es im Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen OGH im Fall Schenker, in dem die Generalanwältin Kokott am 28. 2. 2013 – Rs. C-681/11 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ihre Schlussanträge vorgelegt hat. Abzuwarten bleibt die Entscheidung des EuGH. Das Gericht folgt indessen häufig den Schlussanträgen der Generalanwälte.

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GmbH & Co KG als Rechtsform für die Freien Berufe?

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 18. 7. 2011 die Rechtsanwalts GmbH & Co KG für unzulässig erklärt. Die Entscheidung kam nicht überraschend, ist doch die Rechtslage de lege lata eindeutig. Die Diskussion um sachgerechte Rechtsformen für die Angehörigen der Freien Berufe ist mit dieser Entscheidung freilich erst recht angefacht.

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Beratung zur betrieblichen Altersversorgung häufig illegal

RA Dr. Volker Römermann, Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/Hannover

Der Markt der betrieblichen Altersversorgung (bAV), ist durch einen aktuellen Streit erheblich in Bewegung geraten mit derzeit unabsehbaren Konsequenzen. Das Milliardengeschäft wird in Deutschland von Versicherern und Versicherungsmaklern beherrscht. Sie beschränken sich nicht auf die reine Vermittlung. Oftmals übernehmen sie Beratungsaufgaben und rechnen sie gesondert ab. Es werden also zwei Leistungen erbracht und fakturiert: Beratung über den besten Weg betrieblicher Altersversorgung, deren Implementierung im Unternehmen und die Vermittlung des Versicherungsprodukts. Dass eine unabhängige Beratung schwer fällt, wenn eigene Provisionsinteressen im Spiel sind, ist klar. » weiterlesen

Neue Beschränkungen für anwaltliche Zweigstellen?

Die selbstverfasste Anwaltschaft ist mit Unterstützung des BGH auf ihrem Weg zur Liberalisierung des Berufsrechts entgegen den Plänen des Gesetzgebers und des Bundesjustizministeriums einen Schritt rückwärts gegangen. Zweigstellen dürfen – wie der Anwaltssenat des BGH  jüngst bestätigt hat – ab dem 1. 1. 2011 nur errichtet werden, wenn  sie sich nicht in einer bloßen Geschäftsadresse erschöpfen, sondern der Rechtsanwalt in einem festen Büro gewöhnlich angetroffen werden kann, so dass Mandanten mit ihrem Rechtsanwalt dort vertrauliche Gespräche führen sowie ihre Unterlagen und Mitteilungen vor unbefugtem Zugriff sicher verwahrt wissen können. » weiterlesen