BGH-Urteil im Fall LexFox: Legal Tech und Rechtsdienstleistungsgesetz

RA Dr. Christoph Baus, Partner / RA Stefan Patzer, Associate, Latham & Watkins LLP

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) vom 27.11.2019 das Geschäftsmodell des Legal Tech-Unternehmens LexFox, das als Inkassodienstleister registriert ist, bestätigt. Das früher unter Mietright firmierende Unternehmen betreibt unter anderem die Onlineplattform www.wenigermiete.de, über die Verbraucher mietrechtliche Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko durchsetzen lassen können.

Die wirtschaftliche Tragweite der Entscheidung ist enorm, da Inkassodienstleister wie LexFox Erfolgshonorare vereinbaren dürfen, was der Anwaltschaft untersagt ist. Die Entscheidung des BGH ist daher nicht nur für die gesamte Legal Tech-Branche von Bedeutung, die weit überwiegend aufgrund einer ebensolchen Inkasso-Lizenz operiert, sondern auch für die deutsche Anwaltschaft.

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Beratung zur betrieblichen Altersversorgung häufig illegal

RA Dr. Volker Römermann, Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/Hannover

Der Markt der betrieblichen Altersversorgung (bAV), ist durch einen aktuellen Streit erheblich in Bewegung geraten mit derzeit unabsehbaren Konsequenzen. Das Milliardengeschäft wird in Deutschland von Versicherern und Versicherungsmaklern beherrscht. Sie beschränken sich nicht auf die reine Vermittlung. Oftmals übernehmen sie Beratungsaufgaben und rechnen sie gesondert ab. Es werden also zwei Leistungen erbracht und fakturiert: Beratung über den besten Weg betrieblicher Altersversorgung, deren Implementierung im Unternehmen und die Vermittlung des Versicherungsprodukts. Dass eine unabhängige Beratung schwer fällt, wenn eigene Provisionsinteressen im Spiel sind, ist klar. » weiterlesen