Die digitale Transformation des Rechtsgestaltungsmarkts schreitet weiter voran. So sorgte der BGH mit seinem jüngst ergangenen Smartlaw-Urteil für Euphorie in der Legal Tech Branche, indem er entschied, dass ein juristischer Fachverlag mit dem Bereitstellen seines digitalen Rechtsdokumentengenerators keine unerlaubte Rechtsdienstleistung erbringt. Zugleich wirft das Smartlaw-Urteil weitergehende Fragen auf: Inwieweit darf und kann Legal Tech die klassische anwaltliche Tätigkeit beeinflussen oder vielleicht sogar ersetzen?