Rechtsfortbildung im Befristungsrecht

Das BAG hat mit einer mutigen Rechtsfortbildung den Reformstau des Gesetzgebers durchbrochen und die rechtspolitisch missglückte Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG mit Urteil vom 6. 4. 2011 (7 AZR 716/09) korrigiert. Künftig müssen Arbeitnehmer nicht mehr befürchten, nur deshalb bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz benachteiligt zu werden, weil sie bei dem Unternehmen, bei dem sie sich bewerben, vor vielen Jahren eine Kurzzeitbeschäftigung, etwa einen Ferienjob als studentische Aushilfe, hatten. » weiterlesen