In der Flut täglich ergehender Urteile und Beschlüsse deutscher Gerichte finden sich immer nur wenige, die den Leser in gleicher Weise erheitern und nachdenklich stimmen. Die Entscheidung des BAG vom 11. 6. 2013 – 9 AZR 786/11, DB0607260 gehört hierzu. Hintergrund der Entscheidung war das Verlangen eines leidgeprüften Piloten, immer dann wenn andere Ferien haben, fliegen zu müssen. Dies fiel ihm besonders in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr schwer. Doch was tun, um statt im Cockpit bei seinen Lieben zu sein? Krank zu feiern schien zu riskant. Ein Urlaubsantrag war ebenfalls keine langfristige Lösung, denn der Wunsch wurde von vielen Kollegen geteilt. Da besann sich der findige Flugzeugführer auf § 8 TzBfG. Der Gesetzgeber selber räumt hier schließlich die Möglichkeit ein, von seinem Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit zu verlangen. Was liegt also näher, als diese Reduzierung blockweise und zwar jährlich für die Zeit vom 22. Dezember bis zum 2. Januar zu verlangen? Eine solche Reduzierung der Gesamtjahresarbeitszeit um 3,29 % lässt sich finanziell gut verkraften – vor allem wenn man diese Zeit im Kreise seiner Familie wertvoller verbringt, als am Steuer eines Flugzeugs. » weiterlesen