Halbzeitbilanz der GroKo im Unternehmensrecht

Wie steht es zur (mutmaßlichen) Halbzeit der Großen Koalition um ihre unternehmensrechtlichen Vorhaben? Was könnte noch kommen? Im Grunde alles! Denn von den im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben ist bislang nicht eines umgesetzt worden. Das vieldiskutierte ARUG II, das seit Jahresanfang in Kraft (aber weithin nicht in Anwendung) ist, kommt dort gar nicht vor, da es sich um ein europarechtlich gebotenes Umsetzungsgesetz handelt.

Schauen wir auf die Ankündigungen und den aktuellen Stand der Dinge. Der Koalitionsvertrag v. 7.2.2018 sieht im Einzelnen vor: » weiterlesen

Vorhaben im Gesellschaftsrecht 2018-2021

Jetzt ist die 3. GroKo quasi amtlich. Was hat sie vor im Gesellschaftsrecht? Die Antwort lautet nach Durchsicht des Koalitionsvertrags: eher wenig.

Im Aktienrecht sind es zwei Projekte. Das eine betrifft die Regelung fehlerhafter Hauptversammlungsbeschlüsse, eine zweifellos bedeutende Materie. Sie soll von „Brüchen und Wertungswidersprüchen bereinigt werden“ (Koalitionsvertrag). Was das genau ist, bleibt zunächst im Dunkeln. Das Beschlussmängelrecht steht von allen Seiten in der Kritik, die gegensätzlicher kaum sein kann. Ob der Deutsche Juristentag im September 2018 wesentlich Erhellendes dazu beitragen wird? Jedenfalls wird der Gegenstand ein weiteres Mal breit diskutiert. Die seltsame Zweispurigkeit der geltenden Bestimmungen, die einerseits die Anfechtung recht großzügig ermöglicht, andererseits sie im Folgenden per Freigabeverfahren ins Leere laufen lässt, dürfte einer dieser „Brüche und Wertungswidersprüche“ sein. » weiterlesen

Gesellschaftsrecht 2018

Im modernen Interregnum einer nur geschäftsführenden Bundesregierung ist es naturgemäß schwierig, zu prognostizieren, was kommt, wenn dereinst vom Verwalten  zum Gestalten umgestellt wird. Die Parteiprogramme sind zum Gesellschaftsrecht sehr enthaltsam, weshalb insoweit keine Sondierung, mit wem auch immer, nötig wäre. Am ehesten kann man sagen, was keinesfalls auf der Agenda stehen wird. Das ist zuvörderst die Mitbestimmung, das Tabu-Thema Nr. 1. Nachdem der EuGH im Juli 2017 das deutsche System als europarechtskonform ansah, wird auch von dieser Seite kein Druck mehr kommen. Ferner ist im Mai 2017 durch ein anderes höchstrichterliches Urteil der Anlass entfallen, das Vereinsrecht für bürgerschaftliches Wirtschaften zu öffnen. Der BGH hat entschieden, die Gemeinnützigkeit sei das Kriterium, welches dem Idealverein eine wirtschaftliche Betätigung erlaube. Um den Negativkatalog abzurunden, sei auf das Personengesellschaftsrecht hingewiesen. Der Deutsche Juristentag hat im vorigen Jahr inkonsistente Empfehlungen gegeben, die den Gesetzgeber nicht gerade zum Tätigwerden ermuntern. Allenfalls der Weg, die rechtsfähige BGB-Außengesellschaft in immer mehr Feldern einer Publizität zu unterwerfen (Grundbuch, GmbH-Gesellschafterliste), dürfte weiter beschritten werden. Was also ist – neben allfälligen rechtspolitischen Überraschungen – zu erwarten? » weiterlesen

Ist die große Aktiengesellschaft eine Bundesbehörde?

Natürlich (noch) nicht. Doch wird die große AG wie eine Behörde behandelt, wenn es um die „Geschlechtergerechtigkeit“ geht. Der Staat verlangt künftig einen 30%-Geschlechterproporz sowohl in seiner Verwaltung als auch im Aufsichtsrat einer (börsennotierten und paritätisch mitbestimmten) Aktiengesellschaft. Das ist die Grundaussage des Referentenentwurfs eines „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“. Diese Gleichsetzung von öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft ist verfehlt. Der Staat mag für seinen Bereich ein „Bundesgleichstellungsgesetz“ verabschieden (Art. 2 des RefE), aber dasselbe für eine private Unternehmung zu verlangen bedeutet: es insoweit zu verstaatlichen. Wenn ein privater Investor eine Vermögensverwaltung sucht, so ist (bislang) noch niemand auf die Idee gekommen, er müsse bei der Auswahl eine Quote beachten. Warum das anders ist, wenn seine Investition über eine Aktiengesellschaft läuft, kann nicht erklärt werden. » weiterlesen

Letzter Aufruf nach München

Vergangene Woche stand „Karlsruhe“ im Mittelpunkt. Solche Aufmerksamkeit wird „München“ nicht erhalten. Dort wird beraten, nicht (verbindlich) entschieden. Aber es sind doch wichtige Weichen, die auf dem rechtspolitischen Plenum gestellt werden. Die Rede ist vom 69. Deutschen Juristentag, der morgen in der bayerischen Hauptstadt beginnt. Die unternehmensrechtlich Interessierten können zwischen zwei Themen wählen. Die zivilrechtliche Abteilung fragt: „Brauchen Konsumenten und Unternehmen eine neue Architektur des Verbraucherrechts?“ Der Gegenstand der wirtschaftsrechtlichen Abteilung lautet: „Möglichkeiten und Grenzen für staatliche und halbstaatliche Eingriffe in die Unternehmensführung“. Im Zentrum steht der Deutsche Corporate Governance Kodex. Nach zehn Jahren ist es Zeit für eine gründliche Evaluation und Weiterentwicklung, die im DJT-Gutachten von Mathias Habersack nachzulesen ist. Auf der Tagung werden aus der Unternehmenspraxis Peter Hemeling (Allianz SE) dazu Stellung nehmen sowie Daniela Weber-Rey (Anwältin und Mitglied der Regierungskommission Corporate Governance). » weiterlesen