Limited vs. UG (haftungsbeschränkt)

Eine Zeitlang war sie in Deutschland groß in Mode: die englische Private Limited Company. Verlässliche Zahlen über den gegenwärtigen Bestand sind nicht zu bekommen. Ein Anbieter spricht davon, mehr als 60 000 deutsche Unternehmer hätten sich für eine Ltd. entschieden. Jedenfalls hat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2008 dagegengehalten. Seine Erfindung, die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ hat ebenfalls eine beeindruckende Karriere hingelegt. Mittlerweile sind deutlich über 70 000 UG (haftungsbeschränkt) in den Handelsregistern eingetragen. Hat also gerade die MoMiG-Reform des GmbH-Rechts (§ 5a GmbHG) die Limited hierzulande zurückgedrängt?

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Aktionärsforum im Bundesanzeiger: ein Flop

Vor knapp 8 Jahren wurde das offizielle Aktionärsforum im Bundesanzeiger eingerichtet. Es hat sich als Friedhof herausgestellt. So gut wie keine Beiträge sind dort zu verzeichnen (nur drei in den letzten beiden Jahren). Was war die Intention für das Forum und warum funktioniert es nicht? Das Gesetz (§ 127a AktG) bestimmt: Aktionäre oder Aktionärsvereinigungen können dort andere Aktionäre auffordern, einen Antrag oder ein Verlangen zu stellen oder in einer Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben. Der Gesetzgeber wollte ausweislich der amtlichen Begründung ein sinnvolles Korrelat zum zunehmend breiten Streubesitz und einer fortschreitenden Internationalisierung der Aktionärsstruktur bieten. Ziel der Vorschrift sei es, die Kommunikation unter den Aktionären zu erleichtern und ihnen die Stimmrechtsausübung zu erleichtern. Das Forum könne zudem zur Behebung eines grundlegenden Corporate Governance-Defizits beitragen: der mangelnden Eigentümerkontrolle. Dies gelte insbesondere da, wo das Gesetz Schwellenwerte für die Ausübung von Aktionärsrechten vorsieht. » weiterlesen

6.800 Aktiengesellschaften müssen auf Namensaktien umstellen …

… wenn der Gesetzentwurf einer kleinen Aktienrechtsnovelle zum geltenden Recht wird. Danach soll die Inhaberaktie für nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften abgeschafft werden. Wie viele Gesellschaften sind betroffen und was kostet die Umstellung? Im Entwurf heißt es unter der Überschrift „Sonstige Kosten“: „Nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien müssen bis zum 31. 12. 2014 auf Namensaktien umstellen. Dazu sind eine Satzungsänderung und der Umtausch etwa ausgegebener Aktienurkunden erforderlich. Die hierfür voraussichtlich anfallenden Kosten sind nicht seriös bezifferbar, weil weder bekannt ist, wie viele nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien es gibt, noch wie viele Aktionäre diese Gesellschaften durchschnittlich haben, noch inwieweit diese Gesellschaften Aktienurkunden ausgegeben haben.“ An anderer Stelle wird gesagt, dass „der Umstellungsaufwand gering und der Eingriff für die Wirtschaft nicht belastend sein wird.“ » weiterlesen