In der jüngeren Vergangenheit haben Übernahmen und Übernahmeversuche in Bezug auf börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften erheblich zugenommen. Diese werden in vielen Fällen als „schädigend“ bzw. als „ungerecht“ empfunden. Hintergrund dieser Einschätzung ist, dass Übernahmen börsennotierter Kapitalgesellschaften auf der Grundlage von Börsenkursen stattfinden, und dass diese Börsenkurse angesichts der Finanzkrise in vielen Fällen den „wahren Unternehmenswert“ nicht oder nicht richtig reflektieren. Das weicht diametral von der jahre- oder jahrzehntelang vorherrschenden Lage ab, in der die Börsenkurse vielfach über den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Unternehmenswerten lagen und deshalb das Bestreben dahin ging, diese höheren Kurse im Rahmen der Preisbildung und für die Ermittlung von Abfindungen zu berücksichtigen (bestätigt durch die Judikatur des BVerfG). » weiterlesen