Jetzt ist die 3. GroKo quasi amtlich. Was hat sie vor im Gesellschaftsrecht? Die Antwort lautet nach Durchsicht des Koalitionsvertrags: eher wenig.
Im Aktienrecht sind es zwei Projekte. Das eine betrifft die Regelung fehlerhafter Hauptversammlungsbeschlüsse, eine zweifellos bedeutende Materie. Sie soll von „Brüchen und Wertungswidersprüchen bereinigt werden“ (Koalitionsvertrag). Was das genau ist, bleibt zunächst im Dunkeln. Das Beschlussmängelrecht steht von allen Seiten in der Kritik, die gegensätzlicher kaum sein kann. Ob der Deutsche Juristentag im September 2018 wesentlich Erhellendes dazu beitragen wird? Jedenfalls wird der Gegenstand ein weiteres Mal breit diskutiert. Die seltsame Zweispurigkeit der geltenden Bestimmungen, die einerseits die Anfechtung recht großzügig ermöglicht, andererseits sie im Folgenden per Freigabeverfahren ins Leere laufen lässt, dürfte einer dieser „Brüche und Wertungswidersprüche“ sein. » weiterlesen