LAG Nürnberg: Kann der Betriebsrat die Einigungsstelle mit ausschließlich Externen besetzen?

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Einigungsstellen haben bei vielen Arbeitgebern den Ruf, (unnötig) teuer zu sein. Schließlich fallen immer Kosten für die Person der/des Einigungsstellenvorsitzes an; lassen sich die Betriebspartner Betriebsrat und Geschäftsführung in der Einigungsstelle nicht nur durch Betriebsinterne, sondern (auch) durch Externe (bspw. Rechtsanwalt, Gewerkschaftsvertreter, Sachverständige) vertreten, kommen auch deren Kosten hinzu. » weiterlesen