Der schwere Start der Beitragszusage

RA/FAArbR Dr. Michael S. Braun, Rödl & Partner, Hof

Es klang gut: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz fand bereits 2018 die reine Beitragszusage ihren Weg in die deutsche betriebliche Altersversorgung. Ziel war und ist, damit die Attraktivität der Betriebsrente zu stärken und deren Verbreitung zu fördern. Ganz nach angelsächsischem Vorbild soll in dieser Variante die Beitragszahlung die zentrale, aber auch erschöpfende Verpflichtung des Arbeitgebers sein. Mit diesem Weg des „pay and forget“ wird er also durch Beitragszahlungen an bspw. einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse von seiner Verpflichtung aus der Versorgungszusage pro rata temporis frei sein. Chancen und Risiken der Mittelverwendung am Kapitalmarkt durch den Pensionsfonds trägt also der Arbeitnehmer. » weiterlesen

Warum so viel Angst vor der Betriebsrentenreform?

RA Dipl.-Betr.wirt Dr. Marco S. Arteaga, Partner bei DLA Piper UK LLP, Frankfurt/M.

RA Dipl.-Betr.wirt Dr. Marco S. Arteaga, Partner bei DLA Piper UK LLP, Frankfurt/M.

Man will es nicht glauben: Da legen CDU und SPD im Koalitionsvertrag fest, dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) deutlich gestärkt werden soll. Und die Ministerin legt Anfang 2015 einen Vorschlag vor, der rund 40% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – immerhin rund 11 Mio. Arbeitnehmer – zügig in den Genuß einer Betriebsrente bringen will. Doch die Fachwelt lehnt unisono ab. Und man wundert sich. Müßten sich die Protagonisten der bAV nicht freuen, wenn es bald so viel für sie zu tun gibt? » weiterlesen