Das BAG hatte in einer Entscheidung vom 15.09.2015 – 3 AZR 839/13 erneut über die Betriebsrentenanpassung bei einer Rentnergesellschaft zu befinden. Mit dem vorliegenden Urteil bestätigt und präzisiert das BAG seine Rechtsprechung zur Anpassungsprüfung bei Rentnergesellschaften. Völliges Neuland betritt das Gericht, soweit es im Sinne einer Missbrauchskontrolle einen Anspruch auf Betriebsrentenanpassung aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) in Erwägung zieht. » weiterlesen