Neues Gesetz für die Sanierung von Unternehmen in Polen – ein Vorbild für Deutschland?

Dipl.-Kfm. Mirco Weber, Partner, JP Weber / RA Steffen Schneider, Partner, BBL Bernsau Brockdorff

Dipl.-Kfm. Mirco Weber, Partner, JP Weber / RA Steffen Schneider, Partner, BBL Bernsau Brockdorff

Am 01.01.2016 ist in Polen ein neues Gesetz zur Sanierung von Unternehmen in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen das Insolvenz- und Sanierungsrecht vom 28.02.2003 und novellieren somit die seit knapp 13 Jahren gängige Praxis. Für deutsche Investoren in Polen – deren Investitionsvolumen liegt seit 1989 bei etwa 27 Mrd. € – ist das neue, hochmoderne Restrukturierungsgesetz von erheblicher Bedeutung. Auf der neuen rechtlichen Basis kann nun die Sanierung eines Unternehmens in der Krise in Polen funktionieren. Zwar sah auch das alte Sanierungsrecht eine Sanierung vor, doch in der Praxis spielte sie nie eine wesentliche Rolle: Mehr als 80% aller Insolvenzen wurden über eine Liquidation abgewickelt.

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Paradigmenwechsel bei der Sanierung von Kreditinstituten

Dr. Tim Oliver Brandi, Partner der internationalen Sozietät Hogan Lovells, Frankfurt/M.

Zum Jahreswechsel 2010/2011 ist das Restrukturierungsgesetz mit seinen Regelungen zum neuen Restrukturierungsfonds, zur Bankenabgabe, zum Sanierungs- und Reorganisationsverfahren für Kreditinstitute und den erweiterten aufsichtsrechtlichen Restrukturierungsbefugnissen der BaFin in Kraft getreten. Das neue Instrumentarium zur Sanierung und Reorganisation von Kreditinstituten ist als ein sinnvoller Paradigmenwechsel zu begrüßen. Es ist geeignet, negative Anreizwirkungen („moral hazard“) für Geschäftsleitung, Anteilseigner und Gläubiger hybrider Finanzierungsinstrumente von systemrelevanten Kreditinstituten zu verringern, die darauf beruhen, dass sie nach bisheriger Rechtslage davon ausgehen konnten, dass der Staat das Institut als „too big too fail“ ansehen und durch staatliche Stützungsmaßnahmen auffangen würde. » weiterlesen