Das BVerwG hat am 27. 10. 2010 in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige Computer Rundfunkgebühren zu zahlen seien, auch wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden (Az. 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09). Die Instanzgerichte hatten bisher überwiegend aus verschiedenen Gründen eine Rundfunkgebührenpflicht verneint (Übersicht über die Rechtsprechung bei Anna Maria Reislhuber, MMR 2010 S. 459-463, mit Tabelle auf S. 463). Der 6. Senat des BVerwG hat die Revisionen der Kläger, die vor Oberverwaltungsgerichten unterlegen waren, abgewiesen. » weiterlesen