BGH nimmt zum Sacheinlageverbot bei Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) Stellung

RA Dr. Sabine Pittrof, Partnerin bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Obwohl die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die Ende 2008 im Zuge des sog. MoMiG eingeführt worden war, zum Zwecke der vereinfachten Unternehmensgründung mit klaren gesetzlichen Regeln ausgestattet ist, wurden in den letzten Jahren dennoch die Gerichte immer wieder zur Entscheidung von Rechtsfragen zur UG (haftungsbeschränkt) angerufen. Themen waren dabei meist die im GmbHG  normierten Sonderregelungen für die Unternehmergesellschaft im Vergleich zur „normalen“ GmbH. Eine dieser Sonderregelungen ist das Sacheinlageverbot gem. § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG. Neben seinem Beschluss vom 19. 4. 2011 (Az.: II ZB 25/10, DB 2011 S. 1216) zu Sachkapitalerhöhungen, mit denen das Stammkapital auf 25.000 € oder mehr erhöht wird, hat der BGH in einem weiteren Beschluss vom 11. 4. 2011 (Az.: II ZB 9/10, DB 2011 S. 1263) zur Frage Stellung genommen, ob die Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung einen Verstoß gegen das Sacheinlageverbot darstellt. » weiterlesen