
Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr
In ihrem Koalitionsvertrag für die zu Ende gehende 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD auch eine Quote sachgrundloser Befristungen vereinbart: Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten sollen nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen dürfen. Mit Bearbeitungsstand vom 14.04.02021 hat das Bundesarbeitsministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts vorgelegt. Die darin enthaltene Neuregelung der sachgrundlosen Befristung normiert auch die Quote: » weiterlesen