Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts: Keine Zeit zur Diskussion und viele Fragen offen

RA Jörn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV)

In der Vergangenheit haben einige in der Restrukturierung befindliche Unternehmen unter Geltung des englischen Scheme of Arrangement Akkordstörer wieder in die Linie gestellt. Auch in Deutschland wurde der Ruf nach entsprechenden Regeln laut. Disstressed Debt, Loan to own, Hold out Value-Investoren haben nicht nur eine Änderung der Finanzierungsstruktur, sondern auch der Verhandlungskultur bewirkt. So werden neue Instrumente gefordert, um das Verhandlungsgleichgewicht wiederherzustellen und eigensinniges Verhalten zurückzudrängen. » weiterlesen

Sanierungskultur ohne Insolvenz-Stigma – Der präventive EU-Restrukturierungsrahmen

RA Dr. Daniel Weiß ist Partner bei Hengeler Mueller in Frankfurt/M.

EU-Parlament, Rat und Kommission haben sich Mitte Dezember vergangenen Jahres auf einen Kompromiss für den Richtlinienentwurf über präventive Restrukturierungsrahmen verständigt, dessen vollständiger Text vor wenigen Tagen veröffentlicht worden ist. Hiernach wurde der Entwurf der Kommission vom November 2016 in einer Reihe von Punkten geändert, die das breite Meinungsspektrum der Mitgliedstaaten in den vorausgegangenen Verhandlungen reflektieren. So kam etwa eine Regelung hinzu, die den Schutz von Arbeitnehmerrechten bezweckt. Stark umstritten war die verpflichtende Beteiligung eines Restrukturierungsverwalters. Nunmehr ist dies jedenfalls dann vorgesehen, soweit zur Wahrung der Interessen der Beteiligten erforderlich oder vom Schuldner oder einer Gläubigermehrheit beantragt. Die Mitgliedstaaten können weitere Fälle hinzufügen. Hinzugekommen ist auch eine weitergehende Absicherung gegen aussichtslose Sanierungsversuche.

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Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen: Neue Rechtslage und Verwaltungsanweisung

RA Götz Lautenbach
mit der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff kooperierender Fachanwalt für Insolvenzrecht

Der Bundestag hat am 27.04.2017 (BT-Drucks. 18/12128) die seit Jahrzehnten erprobte Nichtbesteuerung von Sanierungsgewinnen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und hierdurch den Bedenken des BFH (Beschluss vom 28.11.2016 – GrS 1/15) an einer Verwaltungsanweisung des BMF vom 27.03.2003 (IV A 6 S 2140/03, BStBl. I 2003) Rechnung getragen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 02.06.2017 seine Zustimmung erteilt. Durch die neuen Vorschriften wird jedoch die seit Veröffentlichung der BFH-Entscheidung am 08.02.2017 entstandene Rechtsunsicherheit nicht vollständig beseitigt.

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Bundestag beschließt Reform des Insolvenzanfechtungsrechts

RA Jan M. Antholz MBA, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner, SKW Schwarz Rechtsanwälte, Hamburg

Der Bundestag hat am 16.02.2017 Änderungen des Insolvenzanfechtungsrechts verabschiedet (BT-Drucksache 18/7054). Die Änderungen sollen Rechtsunsicherheiten beseitigen, die vom bestehenden Insolvenzanfechtungsrecht ausgehen. Im Fokus steht mit § 133 InsO die sogenannte Vorsatzanfechtung. Daneben wurden der Zinsanspruch im Anfechtungsrecht zurückgeschnitten und das Bargeschäft konkretisiert.

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BFH kippt Sanierungserlass – Schutzschirm und Eigenverwaltung (vorübergehend) beerdigt?

RA/FAInsR Dr. Dirk Andres, Partner bei AndresPartner, Düsseldorf

Der große Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) hat mit Beschluss vom 28.11.2016 (GrS 1/15), der am 07.02.2017 veröffentlicht wurde, den Sanierungserlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aus dem Jahr 2003 für unrechtmäßig erklärt. Denn nach Auffassung des BFH verstößt der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Danach darf die Verwaltung sich nicht über bestehende Gesetze hinwegsetzen und selbst wie ein Gesetzgeber tätig sein. Dies sieht der BFH durch den Sanierungserlass aber als gegeben an. Die Möglichkeit der Sanierung von Unternehmen, nicht zuletzt im Rahmen der neueren Sanierungsinstrumente Schutzschirm und Eigenverwaltung, steht auf der Kippe.

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Vorinsolvenzliche Sanierung – Der Entwurf der EU-Kommission steht!

RA Daniel F. Fritz, RA Daniel F. Fritz, hww Hermann Wienberg Wilhelm, Sprecher der Europagruppe der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein

RA Daniel F. Fritz, Sprecher der Europagruppe der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein

Am 22.11.2016 hat die Europäische Kommission ihren Richtlinienvorschlag COM(2016) 723 zum präventiven Restrukturierungsrahmen, zur zweiten Chance und zu Maßnahmen zur stärkeren Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren vorgestellt. Die Frage lautet daher nicht mehr, ob, sondern nur wann in Deutschland ein gesetzliches Werkzeug zur vorinsolvenzlichen Sanierung eingeführt und wie es aussehen wird. Dazu seien die Eckpunkte des Entwurfes beleuchtet.

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Bekommt Deutschland ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren? Der Fahrplan der EU steht!

RA Daniel F. Fritz, hww hermann wienberg wilhelm, Frankfurt/M.

RA Daniel F. Fritz, hww hermann wienberg wilhelm, Frankfurt/M.

Die EU-Kommission hat kürzlich unter Führung des Generaldirektorats Justiz ihre Roadmap zur Schaffung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens veröffentlicht (http://hbfm.link/351). In diesem auch als „Inception Impact Assessment“ bezeichneten Report beschreibt sie die Hintergründe, die sie zur Schaffung eines unionsweit einheitlichen vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens bewegten und welche Optionen hier zur Verfügung stehen.

Zudem hat sie am 23.03.2016 eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema eröffnet, die den Beteiligten Gelegenheit gibt, ihre Ansichten zu den allgemeinen Grundsätzen und Standards zu äußern, die sicherstellen, dass die nationalen Insolvenzrechte mit Blick auf grenzüberschreitende Sachverhalte effizient funktionieren (http://hbfm.link/368).

Im Folgenden wird die Zielsetzung der EU-Kommission dargestellt und welche Eckpunkte ein geplanter Legislativvorschlag enthalten könnte.

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Das Scheme of Arrangement als Restrukturierungsinstrument: Neue Einsatzmöglichkeiten für deutsche Unternehmen

Das englische Scheme of Arrangement hat sich einen festen Platz in der europäischen Restrukturierungslandschaft gesichert. Die deutschen Unternehmen TeleColumbus, Primacom und Rodenstock konnten dieses Instrument bereits für ihre Restrukturierung nutzen und die Deutsche Annington mit seiner Hilfe verbriefte Schuldverschreibungen erfolgreich refinanzieren. In letzter Zeit ist zu beobachten, dass das Verfahren verstärkt zum Einsatz kommt, um eine Verlängerung von Kreditlaufzeiten und eine Anpassung der Darlehenskonditionen (sog. Amend to Extend) zu erreichen. Dies war z. B. bei Cortefiel, Icpoal, Monier der Fall. Um ein Scheme in England durchführen zu können, ist kürzlich sogar das anwendbare Recht in einem ursprünglich deutschem Recht unterliegenden Kreditvertrag geändert und der vertraglich vereinbarte Gerichtsstand von Deutschland nach England verlegt worden. Damit eröffnen sich weitere interessante Einsatzmöglichkeiten gerade auch für deutsche Unternehmen (dazu auch vertiefend Carli/Weissinger, DB 2014 S. 1474).

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Sanierung und Abwicklung von Banken – EU-Parlament beschließt zweite Säule der Bankenunion

RA Andreas Steck, Partner, Linklaters LLP, Frankfurt/M.

RA Andreas Steck, Partner, Linklaters LLP, Frankfurt/M.

Das EU-Parlament hat am 15. 4. 2014 in erster Lesung den Entwurf für eine Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (Banking Resolution and Restructuring Directive – „BRRD“) und den Entwurf für eine Verordnung für den Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – „SRM“) angenommen. Es ist zu erwarten, dass diese Gesetzesvorhaben noch im Juni verkündet werden, wobei die Umsetzung der BRRD in nationales Recht bereits bis Ende 2014 zu erfolgen hat. Wesentliche Teile des SRM werden hingegen erst ab 2016 Anwendung finden.

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Trennbankengesetz durch Bundestag verabschiedet

RA Dr. Tim Oliver Brandi, Partner, Hogan Lovells, Frankfurt/M.

RA Dr. Tim Oliver Brandi, Partner, Hogan Lovells, Frankfurt/M.

Der Bundestag hat am 17. 5. 2013 mit den Stimmen der Regierungskoalition ein „Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Finanzgruppen“ (Trennbankengesetz) beschlossen, dessen Entwurf am 6. 2. 2013 von der Bundesregierung veröffentlicht worden war. Nachdem der RegE im Konsultationsverfahren vor dem Finanzausschuss des Bundestages teilweise erheblicher Kritik aus der Wissenschaft und der Finanzbranche ausgesetzt war, schien die Zukunft des Trennbankengesetzes zeitweise unsicher. Mit dem Beschluss des Bundestages hat das Gesetzgebungsvorhaben wieder Fahrt aufgenommen. Allerdings bleibt fraglich, ob es am 7. 6. 2013 auch den Bundesrat passieren wird.

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