Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen: Europäisches Beihilferecht hält § 3a EStG n.F. in der Schwebe

RA Dr. Andreas Möhlenkamp, LL.M., Geschäftsführer Dr. Möhlenkamp & Cie. Unternehmensberatung GmbH
sowie Mitglied im Vorstand des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW)

Der Bundesrat will Sanierungsgewinne weiterhin steuerfrei stellen (vgl. BR-Drucks. 59/1/17 vom 27.2.2017 S. 10 ff.). Der Gesetzgeber reagiert damit auf einen Beschluss vom 28.11.2016, mit dem der Große Senat des BFH den Sanierungserlass 2003 gekippt hat (vgl. BMF-Schreiben vom 27.3.2003 – IV A 6 S 2140 8/03, BStBl. I 2003, ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22.12.2009, IV C 6 – S 2140/7/10001-01, BStBl. I 2010 S. 18, sog. Sanierungserlass). Der Sanierungserlass verstoße gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (vgl. BFH, Beschluss vom 28.11.2016 – GrS 1/15, sowie dazu Werth, DB 2017 S.337 = EWiR 2017 S. 149 mit Anm. Möhlenkamp).

Kann der neue § 3a EStG nun aber zügig Anwendung finden oder ist die Vorschrift bei der EU-Kommission als (Regelungs-) Beihilfe zu notifizieren? Wenn ja, was folgt daraus? » weiterlesen

BFH kippt Sanierungserlass – Schutzschirm und Eigenverwaltung (vorübergehend) beerdigt?

RA/FAInsR Dr. Dirk Andres, Partner bei AndresPartner, Düsseldorf

Der große Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) hat mit Beschluss vom 28.11.2016 (GrS 1/15), der am 07.02.2017 veröffentlicht wurde, den Sanierungserlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aus dem Jahr 2003 für unrechtmäßig erklärt. Denn nach Auffassung des BFH verstößt der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Danach darf die Verwaltung sich nicht über bestehende Gesetze hinwegsetzen und selbst wie ein Gesetzgeber tätig sein. Dies sieht der BFH durch den Sanierungserlass aber als gegeben an. Die Möglichkeit der Sanierung von Unternehmen, nicht zuletzt im Rahmen der neueren Sanierungsinstrumente Schutzschirm und Eigenverwaltung, steht auf der Kippe.

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