Der Bundestag hat am 27.04.2017 (BT-Drucks. 18/12128) die seit Jahrzehnten erprobte Nichtbesteuerung von Sanierungsgewinnen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und hierdurch den Bedenken des BFH (Beschluss vom 28.11.2016 – GrS 1/15) an einer Verwaltungsanweisung des BMF vom 27.03.2003 (IV A 6 S 2140/03, BStBl. I 2003) Rechnung getragen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 02.06.2017 seine Zustimmung erteilt. Durch die neuen Vorschriften wird jedoch die seit Veröffentlichung der BFH-Entscheidung am 08.02.2017 entstandene Rechtsunsicherheit nicht vollständig beseitigt.