Die steuerlich brisanten Cum-/Ex-Geschäfte der Vergangenheit werden derzeit auch zivilrechtlich aufgearbeitet. Je nach Konstellation könnten den Vertragsparteien Schadensersatzansprüche zustehen. Angesichts der mehrstelligen Millionenbeträge sollten etwaige Ansprüche und Verjährungsfristen untersucht werden. Anderenfalls könnten sich Geschäftsleitungen selbst einem Vorwurf treuwidrigen Verhaltens aussetzen.
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Kein Schadensersatzanspruch für von rechtswidrigem Streik Geschädigte?!
Deutschland erlebt derzeit eine Renaissance der Streikkultur und des Streikrechts. Unsere Wirtschaftsabläufe leben von einer engen Verzahnung unterschiedlicher Unternehmen, Dienstleister und Zulieferer. Diese enge Verzahnung bringt eine große Anfälligkeit für Störungen der Abläufe denknotwendig mit sich. Wenn der Zulieferer nicht liefert, stehen beim Hersteller die Bänder still. Diesen einfachen Grundsatz hat schon in der Vergangenheit bspw. die IG Metall geschickt ausgenutzt und – zur Schonung der Streikkasse – Schlüsselzulieferer mit kleinen Belegschaften bestreikt, um damit die Automobilindustrie insgesamt zu treffen. » weiterlesen