Der zuständige Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich am 20. November 2014 im Rahmen eines finnischen Vorlageverfahrens zu grundlegenden Fragen der Auslegung der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG geäußert, die für das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von großer Bedeutung sind (Rs. C-533/13).
Vorlage des finnischen Arbeitsgerichts
Die Gewerkschaft der Transportarbeiter klagt gegen ein Transportunternehmen und einen Arbeitgeberverband wegen Verletzung von Tarifverträgen. Es geht um Regelungen über den Einsatz von Leiharbeitnehmern: » weiterlesen