AÜG-Reform 2017: Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sind da!

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

Rechtzeitig zum Inkrafttreten der AÜG-Reform zum 1. April 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Geschäftsanweisung zur Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) aktualisiert und in das Format „Fachliche Weisungen“ überführt. In zwei wesentlichen Punkten der Reform, die von Experten unterschiedlich beantwortet wurden, schaffen die Weisungen für die Praxis Klarheit. » weiterlesen

Handlungsbedarf bei der Gestaltung von Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen ab Oktober 2016

RA/FAArbR Ali Machdi-Ghazvini / RAin/FAinArbR Dr. Sabine Schröter, Friedrich Graf von Westphalen & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt/M.

RA/FAArbR Ali Machdi-Ghazvini / RAin/FAinArbR Dr. Sabine Schröter, Friedrich Graf von Westphalen & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt/M.

Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen sind aus Arbeitgebersicht ein probates Mittel, um einer Geltendmachung zusätzlicher finanzieller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer weitmöglich zu entgehen. Beispielhaft seien hier Forderungen nach dem finanziellen Ausgleich von Mehrarbeit genannt, die in der Praxis häufig erst nachträglich – vor allem im Rahmen von Trennungssituationen – erhoben werden. Durch Vereinbarung einer wirksamen Ausschlussfrist kann der Zeitraum der Nachforderung im Rahmen von Formularverträgen auf bis zu drei Monate nach Fälligkeit verkürzt werden. Für Arbeitgeber liegt hierin ein effektives, von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte anerkanntes Mittel der Risikominimierung, das schnell und nachhaltig Rechtssicherheit schafft. » weiterlesen

BAG: Elternzeitantrag unterliegt dem strengen Schriftformerfordernis

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das BAG hatte die Frage zu entscheiden, ob es für das Elternzeitverlangen nach § 16 Abs. 1 BEEG ausreicht, wenn die Arbeitnehmerin den Antrag per Telefax stellt (Urteil vom 10. Mai 2016 – 9 AZR 145/15, siehe PM des BAG). Während die Vorinstanzen dies bejahten (vgl. Hessisches LAG, Urteil vom 8. Januar 2015 – 9 Sa 1079/14), verneinte das BAG das Vorliegen eines wirksamen Antrags, da für das Elternzeitverlangen die Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 BGB erforderlich sei und diese durch ein Telefax nicht gewahrt werde. » weiterlesen