Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Betriebsrat Schwangerschaften von im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen mitzuteilen, die der Informationsweitergabe an den Betriebsrat widersprochen haben (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 09.04.2019 – 1 ABR 51/17).
Dem Verfahren liegt ein Sachverhalt zugrunde, in dem ein Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen seines Betriebs im Falle einer Schwangerschaft die Möglichkeit eingeräumt hat, der Weitergabe der Information an den Betriebsrat zu widersprechen. Hierzu erhalten die schwangeren Arbeitnehmerinnen ein Musteranschreiben, in dem ihnen eine 2-Wochen-Frist zwecks etwaigen Widerspruchs eingeräumt wird. » weiterlesen