Offene Fragen der Brückenteilzeit

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Ein Interview von Bundesarbeitsminister Heil mit dem Deutschlandfunk zeigt, dass die Bundesregierung zügig ernst machen will mit der Brückenteilzeit. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen Arbeitnehmer das Recht erhalten, von ihrem Arbeitgeber eine Verringerung ihrer Arbeitszeit nur für einen begrenzten Zeitraum zwischen einem Jahr und fünf Jahren zu verlangen. Nach Ablauf dieses Zeitraums soll automatisch wieder die frühere Arbeitszeit gelten. Ausgenommen werden sollen Unternehmen mit bis zu 45 Beschäftigten. Für Unternehmen zwischen 46 und 200 Beschäftigten soll eine Quotenregelung gelten: Den Teilzeitanspruch soll dort immer nur ein Beschäftigter pro angefangene 15 Beschäftigte erhalten – wobei die ersten 45 Beschäftigten mitgezählt werden. » weiterlesen

Verstößt die deutsche Unternehmensmitbestimmung gegen EU-Recht?

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

Der EuGH berät über die Europarechtskonformität der deutschen Unternehmensmitbestimmung, genauer: über die Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat auf Arbeitnehmer, die in Betrieben des Unternehmens oder in Konzernunternehmen im Inland beschäftigt sind (Rs. C-566/15 – Erzberger). Am 24.1.2017 hat die mündliche Verhandlung in Luxemburg stattgefunden; eine Entscheidung wird im Sommer erwartet. Was würde eine Europarechtswidrigkeit für die Aufsichtsräte deutscher Unternehmen bedeuten? » weiterlesen

Reform des Fremdpersonaleinsatzes – Auswirkungen auch auf die Unternehmensmitbestimmung!

RA/FAArbR Dr. Christian Velten, Jota Rechtsanwälte, Gießen

RA/FAArbR Dr. Christian Velten, Jota Rechtsanwälte, Gießen

Bereits seit Ende 2015 wird der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen kontrovers diskutiert. Die Bundesregierung hat das Gesetz nun am 01.06.2016 beschlossen. In Kraft treten sollen die Neuregelungen ab dem 01.01.2017. Während in der Diskussion vor allem die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer und das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher im Mittelpunkt standen, blieben die geplanten Änderungen in § 14 AÜG zumeist eine Randnotiz. » weiterlesen

Werkvertrag, Zeitarbeit & Co.: Koalitionsausschuss verständigt sich auf weitere Änderungen

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, Partner, CMS Hasche Sigle, Köln

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, Partner, CMS Hasche Sigle, Köln

Über die von Schwarz-Rot unternommenen „Anstrengungen“, das letzte im Koalitionsvertrag vorgesehene arbeitsrechtliche Großprojekt zur geplanten Re-Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes, insb. also Zeitarbeit und Werk-/Dienstverträge, umzusetzen, wurde zuletzt sehr medienwirksam berichtet. Dazu wurde zunächst am 16.11.2015 ein Gesetzentwurf präsentiert, der nach einer deutlichen Kritik aus allen Lagern angepasst wurde. Die neue Fassung wurde sodann mit einigen Anpassungen am 17.02.2016 vorgelegt. Inhaltlich unverändert befasste sich der Koalitionsausschuss im April 2016 mit dem Gesetzesvorhaben. Am 10.05.2016 konnte schließlich ein politischer (wenn auch inhaltlich nicht zufriedenstellender) Durchbruch erzielt werden. » weiterlesen

Gesetzgebungsverfahren zu EU-Bilanzregeln nimmt Fahrt auf

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

In das festgefahrene Gesetzgebungsverfahren zur Ausnahme von Kleinstunternehmen von EU-Bilanzregeln ist inzwischen Bewegung gekommen. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission hatte die Empfehlungen der Experten-Gruppe zum Bürokratieabbau (Stoiber-Gruppe) aufgegriffen. Kleinstunternehmen (laut Vorschlag wenn sie zwei von drei Kriterien nicht überschreiten: 500.000 € Bilanzsumme, 1 Mio. € Nettoumsatzerlöse, durchschnittlich 10 Arbeitnehmer im Geschäftsjahr) sollten komplett von den EU-Bilanzvorschriften (RL 78/660/EWG) befreit werden. Die Befreiung hätte dann noch von den Mitgliedstaaten an die Unternehmen weitergegeben werden müssen, da es sich um ein Wahlrecht der Mitgliedstaaten handelte.In erster Lesung hatte das Europäische Parlament den Kommissionsvorschlag mit fast 2/3-Mehrheit unterstützt. Ziel war es u. a., den Unternehmen die aufwendige doppelte Buchführung zu ersparen. Im Rat hat eine Sperrminderheit bestehend aus u. a. Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Belgien und Luxemburg den Entbürokratisierungsvorschlag lange Zeit blockiert.  » weiterlesen