Die Entscheidung des BAG (vom 20.11.2014 – 2 AZR 651/13) wurde in den Tagesmedien hochgekocht und von der Boulevard-Presse scharf kritisiert. Doch nichts ist beim Essen tatsächlich so heiß, wie es gekocht wird. Das Urteil zeigt: Bei Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern, die grundsätzlich geeignet sind, die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen, können im Einzelfall gleichwohl Umstände gegen die Wirksamkeit einer Kündigung sprechen. » weiterlesen