EU-Gesellschaftsrechtspaket zur Sitzverlegung und Online-Gründung

Jetzt kommt Bewegung in das europäische Gesellschaftsrecht! Am 25.4.2018 hat die EU-Kommission zwei neue Richtlinien vorgeschlagen. Sie sind Bestandteil eines Company Law Package, das schon im vorigen Jahr angekündigt war und immer wieder verschoben wurde. Die Verzögerung hatte wohl den Grund, das Polbud-Urteil des EuGH vom Oktober 2017 einzuarbeiten. Denn der eine RL-Vorschlag betrifft die grenzüberschreitende Mobilität von Kapitalgesellschaften, also die lange erwartete „Sitzverlegungs-Richtlinie“.  Es sollen verbesserte und zum Teil neue Regeln für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel eingeführt werden. Die vom Verwaltungssitz isolierte Verlegung des Registersitzes wird ermöglicht, so wie der EuGH in der Sache „Polbud“ geurteilt hat. Dem Minderheits-, Gläubiger- und auch Arbeitnehmerschutz sei Rechnung getragen, beteuert die Kommission bei der Vorstellung ihres Vorschlags; auch „künstliche Konstrukte, durch die ungebührliche Steuervorteile erlangt“ werden könnten, seien untersagt. Das alles wird gewiss für Diskussionsstoff sorgen – und es wird dauern, bis die beschlossene Richtlinie das Amtsblatt ziert. » weiterlesen

Kommissionsvorhaben bringen Bewegung in das europäische Unternehmensrecht

Im europäischen Unternehmensrecht zeichnet sich für den Herbst 2012 einige legislatorische Bewegung ab. Für das Gesellschaftsrecht kündigt die EU-Kommission einen neuen Aktionsplan an (der letzte stammt aus dem Jahr 2003). Im Übernahmerecht soll insbesondere das „gemeinsame Handeln“ der Aktionäre präzisiert werden.
Die Vorhaben im europäischen Gesellschaftsrecht beruhen auf den Ergebnissen der Konsultation, die im Frühjahr 2012 abgehalten wurde. Soeben ist dazu das “Feedback Statement” der Generaldirektion Binnenmarkt veröffentlich worden. Die Auswertung der Generaldirektion ergibt, dass von den 500 Stellungnahmen am meisten die Verbesserung der „corporate mobility“ angeregt wurde. Mit dem neuesten EuGH-Urteil („VALE“) ist wieder ein Mosaikstein hinzugefügt worden, der allerdings das Bedürfnis nach einer Richtlinie über die Sitzverlegung nicht mindert. Es ist daher zu erwarten, dass der Aktionsplan einen Schwerpunkt bei grenzüberschreitenden Sitzverlegungen/Transaktionen haben dürfte. Geht man von dem Report aus, dann ist die vor Jahren intensiv geführte Diskussion über die Kapitalrichtlinie (Beibehaltung oder Aufgabe des Systems eines festen Grundkapitals für AG) kein relevantes Thema mehr. Neu sind Überlegungen einer „EU intervention in the area of groups of companies.“

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EuGH zur grenzüberschreitenden Umwandlung („VALE“)

Der EuGH hat am 12.7.2012 entschieden, dass die grenzüberschreitende Umwandlung (Wechsel in eine ausländische Rechtsform) grundsätzlich möglich ist. Darunter ist die Verlegung des Satzungs-/Registersitzes zu verstehen. Die Gesellschaft erlischt im Herkunftsstaat (nach dessen Regeln) und entsteht neu im Aufnahmestaat (nach dessen Regeln). Der Witz an der Sache ist, dass Alt- und Neugesellschaft im Verhältnis Rechtsvorgänger/Rechtsnachfolger stehen (Universalsukzession) bzw. es sich (nach hiesiger Umwandlungsterminologie und -dogmatik) um denselben Rechtsträger handelt. » weiterlesen

Grenzüberschreitende Sitzverlegung unter Formwechsel

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Im Laufe der letzten zehn Jahre ergaben sich im Rahmen der europarechtlich garantierten Niederlassungsfreiheit immer wieder Probleme, wenn eine Gesellschaft ihren Satzungs- oder auch Verwaltungssitz in einen anderen Staat verlegen wollte oder einen grenzüberschreitenden Formwechsel beabsichtigte. Immer wurde der Europäische Gerichtshof mit diesen Fragen befasst, z. B. in Sachen „Cartesio“, DB 2009 S. 52 oder „Überseering“, DB 2002 S. 2425. Die Frage der Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung unter Statuten- und Formwechsel ist derzeit beim EuGH anhängig (C-378/10 – Vale, Schlussanträge des Generalanwalts, DB 2012 S. 733).

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Sitzverlegung im europäischen Binnenmarkt: eine unendliche Geschichte?

Kommt es doch noch zu einer EU-Richtlinie über die Verlegung des Gesellschaftssitzes? Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am vergangenen Mittwoch entschieden, dazu einen erneuten Versuch zu unternehmen und einen zweiten legislativen Initiativbericht zu erstellen. Wenn dieser Bericht vom Parlament angenommen wurde, hat die Kommission spätestens nach einem Jahr einen Gesetzesvorschlag vorlegen; wenn nicht, so erläutert sie gegenüber dem Europäischen Parlament ihre Gründe dafür im Einzelnen. Man sieht: die europäischen Mühlen mahlen hier langsam, aber sie sind noch in Betrieb. Im Aktionsplan vom Mai 2003 bezeichnete es die Kommission immerhin als eine ihrer obersten Prioritäten (!), in Kürze einen entsprechenden Richtlinienvorschlag anzunehmen. Im Januar 2008 wurden die Arbeiten an diesem Projekt eingestellt, weil kein Bedarf (!) für eine Richtlinie erkennbar sei. In diesem Jahr geht das Pendel offenbar wieder in die andere Richtung. Auf einer Konferenz am 16./17.Mai 2011 soll in Brüssel auch die Mobilität der Gesellschaften im Binnenmarkt verhandelt werden. » weiterlesen