Vor und Zurück im Arbeitnehmerdatenschutz – was gilt derzeit?

Christian Gleich
Rechtsanwalt
McDermott Will & Emery
München

Die Verabschiedung eines neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes ist nun wieder in unbestimmte Ferne gerückt. Nachdem sich die Regierungsparteien nach jahrelangem Stillstand überraschend auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf geeinigt hatten, rechneten viele noch mit einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bis Ende Januar 2013. Da das Thema aber nun ohne Vorankündigung von der Tagesordnung des federführenden Innenausschusses verschwunden ist – wohl aufgrund der anstehenden Landtagswahl in Niedersachsen – erscheint eine zeitnahe Verabschiedung wieder mehr als unsicher. Daneben ist auch fraglich, ob aufgrund der Änderungsanträge der Oppositionsparteien und der sowohl von Arbeitgeberseite als auch von den Gewerkschaften geäußerten Kritik, der Inhalt des Entwurfs von der Regierung aufrechterhalten werden kann.

Solange aber das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz nicht in Kraft ist, haben sich die Arbeitgeber jedenfalls an die noch geltenden Vorgaben des BDSG und die hierzu einschlägige Rechtsprechung zu halten. Die geplanten Änderungen und die daran geäußerte Kritik haben bei Arbeitgebern allerdings vermehrt die Frage aufgeworfen, wie sich die Rechtslage hinsichtlich des Arbeitnehmerdatenschutzes derzeit aber nun tatsächlich darstellt. Nachfolgend ist deswegen der rechtlichen Status Quo bezüglich drei relevanter Themen im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes näher zu erläutern. » weiterlesen

Kündigung wegen Facebook-Post?

RA, FAArbR Dr. Arno Frings, Partner bei Orrick Hölters & Elsing, Düsseldorf

Die Fälle, in denen beleidigende Facebook-Beiträge oder der Klick auf den Gefällt-mir-Button zur Abmahnung oder Kündigung führen, häufen sich. Erstmals hat nun ein Gericht klären müssen, ob der Arbeitgeber wegen Bemerkungen auf einer privaten Facebook-Pinnwand fristlos kündigen darf.

Die Arbeitnehmerin war als Sicherheitsmitarbeiterin beschäftigt. Der Arbeitgeber setzte sie in der Filiale eines Mobilfunkunternehmens („X“) ein. Sie schrieb auf ihrer Facebook-Pinnwand:

„Boah kotzen die mich an von X, da sperren sie mir einfach das Handy, obwohl man schon bezahlt hat. Und dann behaupten die es wären keine Zahlungen da. Solche Penner. Naja ab nächsten Monat habe ich einen neuen Anbieter.“

Ob die Arbeitnehmerin diese Aussagen nur ihren „Freunden“ oder allen Facebook-Nutzern zuganglich gemacht hatte, blieb im Prozess streitig. Binnen 5 Stunden leitete ein Facebook-„Freund“ die Bemerkung an X weiter, der sich beim Arbeitgeber beschwerte. Dieser wollte eine fristlose Kündigung aussprechen. Da die Mitarbeiterin schwanger war, bedurfte die Kündigung der behördlichen Zustimmung, die nur in einem „besonderen Fall“ erteilt werden kann. Das Gewerbeaufsichtsamt erteilte die Zustimmung. Dagegen erhob die Mitarbeiterin vor dem Verwaltungsgericht Klage. Gleichzeitig beantragte sie Prozesskostenhilfe, die nur gewährt wird, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. » weiterlesen