Mit seinem Urteil vom 18. 10. 2011 hat der EuGH (Rs. C-34/10) entschieden, dass grundsätzlich ein Verfahren zur Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen von der Patentierung für die wissenschaftliche Forschung auszuschließen ist, wenn hierdurch die menschlichen Embryonen zerstört werden. Nicht von diesem Ausschluss umfasst sind nach Ansicht der Richter allerdings Erfindungen, die therapeutische oder diagnostische Zwecke verfolgen und auf den menschlichen Embryo zu dessen Nutzen angewandt werden. » weiterlesen
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Rückschlag für die europäische Stammzellforschung?
Am 10. 3. 2011 legte der Generalanwalt beim EuGH, Yves Bot, seine Schlussanträge zu einem aufsehenerregenden Verfahren hinsichtlich der Patentierbarkeit von Erfindungen unter Nutzung embryonaler Stammzellen vor. Grundlage der dem EuGH vom BGH vorgelegten Entscheidung ist ein im Jahr 1999 erteiltes Patent des Erfinders Prof. Dr. Brüstle. Dieser hatte unter Verwendung embryonaler Stammzellen eine Erfindung zum Patent angemeldet, das unter anderem „isolierte und gereinigte neurale Vorläuferzellen, Verfahren zu ihrer Herstellung aus embryonalen Stammzellen unbegrenzter Menge, die Verwendung der neuralen Vorläuferzellen zur Therapie von neuralen Defekten und zur Gewinnung von Polypeptiden“ zum Gegenstand hat. » weiterlesen