Überschuldungsprüfung bei Start-ups: unverbindliche Finanzierungszusagen von Gesellschaftern

RA Judith Schmid, Counsel / RA Dr. Gesine von der Groeben, Partnerin bei Dentons

Für Start-ups sind Finanzierungszusagen ihrer Gesellschafter regelmäßig überlebenswichtig. Diese Zusagen bleiben aber häufig zunächst unverbindlich. Kürzlich hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 09.02.2022 – 12 U 54/21, DB 2022 S. 1829 dazu entschieden, was in einer solchen Konstellation bei der Überschuldungsprüfung zu beachten ist.

Gerade in dieser Situation begibt sich die Geschäftsführung eines Start-ups aber in die größte Gefahr. Nur, wenn die unverbindlich zugesagte Finanzierung tatsächlich kommt, ist der Geschäftsführer auch in der Lage, das Unternehmen solvent fortzuführen. Das häufige Szenario: Nach einigen Finanzierungsrunden und trotz (unverbindlicher) Zusagen weiterer Mittel durch die Gesellschafter ist doch Schluss. Es gibt keine weitere Finanzierung durch die Gesellschafter, das Start-up ist pleite. Das Unternehmen ist zwar möglicherweise nicht sofort zahlungsunfähig, aber dennoch überschuldet. Es besteht dann für den Geschäftsführer die Pflicht zur Insolvenzantragstellung.

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