Steuergerechtigkeit um jeden Preis!?

Vor einigen Tagen hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die einem Steuerpflichtigen vor dem 1. Januar 2009 zugeflossen sind, weiterhin unbeschränkt als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden können. Das im Jahr 2009 mit der Abgeltungssteuer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen eingeführte Abzugsverbot für Werbungskosten (§ 20 Abs. 9 EStG) finde auf diese Ausgaben keine Anwendung (FG Köln v. 17.4.2013 – 7 K 244/12 [nicht rechtskräftig]).

Die auf den ersten Blick technische Aussage wird interessant, wenn man den Hintergrund näher betrachtet: » weiterlesen

Steuergerechtigkeit in beide Richtungen!

Vor einigen Tagen hat die SPD gefordert, die Verjährungsfrist in Fällen von Steuerhinterziehung bei fehlenden bzw. fehlerhaften Angaben (noch) weiter auszudehnen. Das hört sich im ersten Moment plausibel an, wird aber vermutlich einen ganz anderen Effekt haben: Die Finanzverwaltung wird sich nämlich dann noch leichter zurücklehnen und darauf vertrauen können, dass sich – insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen – solche fehlenden oder fehlerhaften Angaben immer leicht finden lassen. Dies braucht sie im Veranlagungsverfahren nicht einmal nachzuweisen: Denn Steuerbescheide sind erst einmal sofort vollziehbar, und es obliegt dem Steuerpflichtigen, durch Einspruch bzw. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung binnen kurzer Fristen zu rügen, dass es an fehlerhaften Angaben seinerseits fehlte. Das muss er zwar – formal gesehen – nicht selbst nachweisen; faktisch hat die ihm obliegende „Initiativlast“ jedoch diesen Effekt.  » weiterlesen