Im Schatten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wird das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie oft vernachlässigt. Auch dieses hat zum 01.01.2018 zahlreiche Änderungen für die betriebliche Altersversorgung gebracht. Das Schattendasein verwundert, weil einige Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie für die Praxis sehr wichtig sind. Denn Anwartschaften unterliegen seit dem 01.01.2018 auch nach dem Ausscheiden einer Anpassung. Zudem wurden die Auskunftspflichten der Arbeitgeber ausführlich im Gesetz geregelt. Zu beachten sind außerdem neue Altersgrenze in Betriebsrenten- und Steuerrecht. » weiterlesen