Mit der Eröffnung förmlicher Beihilfeprüfverfahren gegen Irland (Apple), Luxemburg (Fiat Finance and Trade) und die Niederlande (Starbucks) am 11. 6. 2014 hat die EU-Kommission die ersten konkreten Maßnahmen zur Anwendung des EU-Beihilferechts gegen die aggressive Steuerplanung multinationaler Unternehmen ergriffen. Die Kommission hat in diesen Fällen Bedenken, dass die Steuerbehörden diesen Unternehmen einen selektiven Vorteil in Form von Steuerentscheiden gewährt haben könnten, in denen eine vorteilhafte Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage festgeschrieben wird. Die Kommission hat bereits angekündigt, dass sie in den kommenden Monaten weitere Fälle, in diesen und anderen EU-Mitgliedstaaten mutmaßliche Beihilfen in Form von Steuerentscheiden untersuchen wird.