Vielsagend hat die ehemalige Bundesministerin der Justiz und des Verbraucherschutzes Katarina Barley vor dem Hintergrund des Dieselskandals angekündigt, „Unternehmen an die Leine“ zu nehmen. Gemeint war, neben der seit einem Jahr bestehenden Möglichkeit von Musterfeststellungsklagen, ein Unternehmenssanktionsrecht einzuführen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat nun in der vergangenen Woche den lange erwarteten Gesetzesentwurf zur „Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ – genannt Verbandssanktionengesetz – in die Ressortabstimmung eingebracht.
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Führt die GroKo zum Unternehmensstrafrecht?
„Wir prüfen ein Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne.“ So lauteten die Planungen von CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl 2013. Diese Prüfung scheint mittlerweile zumindest weit fortgeschritten zu sein. In ihrem neuen Koalitionsvertrag (Stand 07.02.2018) führen die Parteien aus, das Sanktionsrecht tatsächlich neu regeln zu wollen – im Wesentlichen zum Nachteil der Betroffenen. Neben der Erhöhung des Sanktionsrahmens durch Ausrichtung an der Wirtschaftskraft des Unternehmens (bislang im Höchstmaß zehn Millionen Euro; bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz soll die Höchstgrenze künftig bei zehn Prozent des Umsatzes liegen) und der Abschaffung des Opportunitätsprinzips soll nunmehr offenbar tatsächlich auch ein Unternehmensstrafrecht kommen.