Tarifpluralität – Streiks ohne Ende?

Die von Wissenschaft und Praxis seit langem erwartete Aufgabe des Grundsatzes „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ ist im Juli 2010 quasi nach Ansage erfolgt, nachdem sich die Richter des zuständigen 4. Senats des BAG zuvor schon mehrfach kritisch gegenüber der sog. Tarifeinheit geäußert hatten. Obwohl die Entscheidung somit keine Überraschung war, sieht sich die Praxis aktuell nur unzureichend auf die neuen Herausforderungen vorbereitet. Der Grund für die verbreitete Unsicherheit liegt in der Vielfalt der durch Sonderinteressen geprägten Reformvorschläge, ein Konsens ist nicht einmal annäherungsweise erkennbar. Von namhaften Arbeitsrechtlern, wie der Präsidentin des BAG Ingrid Schmidt, wird ebenso wie vom Sachverständigenrat ein aktueller Regelungsbedarf in Zweifel gezogen. Die Bundeskanzlerin hat sich auf dem Arbeitgebertag im November 2010 dagegen nicht nur zur Regelungsnotwendigkeit bekannt, sondern sogar versprochen bis Ende Januar 2011 eine Antwort zu geben. Diese Frist läuft nun ab. Wie wird die Regelung aussehen?

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