Garantieabsenkung trifft die betriebliche Altersversorgung

RA Dr. Thomas Frank, Mitglied der Praxisgruppe Pensions im Münchner Büro der internationalen Kanzlei Hogan Lovells

Zum 1. Januar 2022 sinkt der Höchstrechnungszins für Versicherungsverträge – der sog. Garantiezins – von 0,9 % auf 0,25 %. Mit diesem Rechnungszins ist es den Versicherern kaum oder gar nicht mehr möglich zu garantieren, dass die Versicherungsleistung mindestens der Summe der eingezahlten Beiträge entspricht. Dies hat Folgen für Versicherungsverträge in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und zwingt Unternehmen zu reagieren. » weiterlesen