Bewegung in Sachen SUP im Europäischen Parlament

Am kommenden Freitag (28.1.) steht das Vorhaben einer Einpersonen-Kapitalgesellschaft zur Beratung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments. Die Societas Unius Persona (SUP) – Richtlinie ist im vergangenen Mai vom Ministerrat mehrheitlich (gegen das Votum Deutschlands) gebilligt worden. Seither liegt der – bislang ruhende – Ball im Spielfeld des Europäischen Parlaments. Dort hat sich der Berichterstatter des Rechtsausschusses (Luis de Grandes Pascual) der Sache intensiv angenommen (“ the rapporteur has devoted a huge amount of time to studying the proposal and listening to the positions of the various stakeholders“). Er steht dem SUP-Projekt grundsätzlich positiv gegenüber. Aus seiner Sicht muss der RL-Vorschlag aber in zentralen Fragen überarbeitet werden.

Das Second Working Document  bringt die folgenden wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen:

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