Für angestellte Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern („Syndikusanwälte“) hat das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteile vom 03.04.2014 (DB0651517) die Türe zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht im Prinzip geschlossen. Außerdem hatte das BSG am 31.10.2012 (DB 2013 S. 1119) schon geurteilt, dass Befreiungen nicht „personen- oder tätigkeitsbezogen“, sondern nur für die jeweilige Beschäftigung gelten. Die Kombination beider Entscheidungen führte dazu, dass viele Syndikusanwälte schon seit langem nicht mehr ordnungsgemäß von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit waren und auch keine Befreiung mehr erreichen würden. Was mit den Versicherungszeiten in der Vergangenheit geschehen würde, war für Syndikusanwälte und deren Arbeitgeber ungewiss. » weiterlesen