In einer Entscheidung vom 6. 12. 2011 – KVR 95/10, DB0479373, die erst jetzt veröffentlicht wurde, neigt der BGH der Auffassung des Bundeskartellamtes („BKartA“) zu, dass der Tankstellenmarkt in Deutschland von einem Oligopol beherrscht wird, das aus den fünf großen Betreibern besteht, also BP/Aral, Shell, ExxonMobil/Esso, Total und ConocoPhillips/Jet. Ein marktbeherrschendes Oligopol ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die Mitglieder des Oligopols untereinander keinen Wettbewerb machen (kein Binnenwettbewerb) und die übrigen Konkurrenten auf dem Markt zu schwach sind, um ausreichenden Wettbewerbsdruck auszuüben (kein Außenwettbewerb). Diese Einschätzung des Tankstellenmarktes dürfte den Beifall vieler Kommentatoren aus Politik und Medien finden, die sich regelmäßig zur Entwicklung der Kraftstoffpreise in Deutschland äußern. Betrachtet man die Gerichtsentscheidung jedoch näher, ergeben sich offene Fragen.