Nicht immer können sich Unternehmer darauf verlassen, dass ihre Tarifverträge wirksam sind. Jüngstes Beispiel ist die die Arbeitnehmervereinigung „medsonet. Berufsverband für das Gesundheitswesen“.Denn „medsonet“ ist keine Gewerkschaft, die Tarifverträge abschließen kann.
Das steht seit der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) rechtskräftig fest (Beschluss vom 11. 6. 2013 – 1 ABR 33/12, DB0596145)
Alle Tarifverträge, die „medsonet“ seit 2008 mit einer großen Zahl von Privatkliniken und Gesundheitseinrichtungen abgeschlossen hat, könnten ungültig sein. » weiterlesen