Beim Geld beginnt das Problem: Die von der IG Metall geforderte Wahloption bei der Arbeitszeit

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Zu den Forderungen der IG Metall für die Tarifrunde 2018 gehört eine „Wahloption bei der Arbeitszeit“: Beschäftigte sollen künftig ihre regelmäßige Arbeitszeit für bis zu zwei Jahren auf bis zu 28 Stunden reduzieren können und danach ein Rückkehrrecht in die ursprüngliche Arbeitszeit haben. Hat die Reduzierung ihren Grund in der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren im Haushalt oder in der Pflege von Familienangehörigen, sollen die Beschäftigten einen fixen Zuschuss von 200 Euro pro Monat von ihrem Arbeitgeber erhalten. Für Beschäftigte in Schichtarbeit oder anderen gesundheitlich belastenden Arbeitszeitmodellen ist ein Entgeltzuschuss von 750 Euro im Jahr vorgesehen. Diese Zuschüsse sollen den entstehenden Entgeltverlust abfedern und als Festbetrag für niedrige Entgeltgruppen stärker als für höhere wirken (Quelle: „Miteinander für morgen, metall-tarifrunde-2108.de“, Herausgeber IG Metall-Vorstand, FB Tarifpolitik, FB Kampagnen, S. 15). » weiterlesen