Immer mehr Arbeitgeber entscheiden sich, die Internetplattform Facebook für betriebliche Belange (z.B. Werbe- oder Informationszwecke) zu nutzen. Doch was nun, wenn der Betriebsrat hierbei mitreden möchte? Mit einer große Aufmerksamkeit erregenden Entscheidung vom 12.01.2015 (9 Ta BV 51/14) stellte das LAG Düsseldorf fest, dass dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zusteht, wenn der Arbeitgeber auf Facebook eine unternehmenseigene Seite einrichtet – und hob damit die gegenteilige Entscheidung der Vorinstanz auf (ArbG Düsseldorf vom 27.06.2014 – 14 BV 104/13, vgl. DB 2014 S. 2352). » weiterlesen