Kann ein Mitglied der Geschäftsführung einer GmbH oder des Vorstands einer AG in Teilzeit tätig sein? Grundsätzlich soll zwar die ganze Arbeitskraft der Top-Führungskraft dem Unternehmen gewidmet werden. Das gilt für den Regelfall, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Der insbesondere im Konzern vorkommende Mehrfach-Geschäftsführer/-Vorstand zeigt, dass eine Aufteilung möglich ist. Eine Reduktion der auf eine Gesellschaft bezogenen Arbeitszeit ist also auch bei Organpersonen nicht ausgeschlossen. Eine Teilzeitvorstandschaft wäre familienfreundlich und würde die gesellschaftspolitisch gewünschte Beförderung von Frauen in die Leitungsorgane flankieren. Freilich sind die organschaftlichen Pflichten nicht auszublenden. Immerhin gilt das Prinzip der Gesamtverantwortung. Wenn eine dringende Beschlussfassung ansteht, kann das arbeitsfreie Mitglied der Geschäftsleitung gehalten sein, daran mitzuwirken. In diesem Sinne besprechen die Kommentare die Pflichtenlage beurlaubter und dienstbefreiter Organpersonen. Der Pflicht zum Insolvenzantrag wäre jedenfalls nicht mit dem Hinweis auf Freizeittage zu entkommen. » weiterlesen