Der Bundestag hat am 17. 5. 2013 mit den Stimmen der Regierungskoalition ein „Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Finanzgruppen“ (Trennbankengesetz) beschlossen, dessen Entwurf am 6. 2. 2013 von der Bundesregierung veröffentlicht worden war. Nachdem der RegE im Konsultationsverfahren vor dem Finanzausschuss des Bundestages teilweise erheblicher Kritik aus der Wissenschaft und der Finanzbranche ausgesetzt war, schien die Zukunft des Trennbankengesetzes zeitweise unsicher. Mit dem Beschluss des Bundestages hat das Gesetzgebungsvorhaben wieder Fahrt aufgenommen. Allerdings bleibt fraglich, ob es am 7. 6. 2013 auch den Bundesrat passieren wird.