Zehn Antithesen zu den Thesen von Peer Steinbrück zur „Bändigung der Finanzmärkte“

„[E]ntgrenzte Finanzmärkte getrieben von anonymen Managern, die unter weitgehender Haftungsfreistellung mit unvorstellbaren Summen auf Renditejagd gehen,“ bedürfen der Regulierung. Das fordert Peer Steinbrück, nunmehr Kanzlerkandidat der SPD, in einem am 26. September 2012 veröffentlichten Papier (S. 1). Die Finanzmärkte hätten „Maß und Mitte verloren“ (S. 2) und dieses „System der kurzfristigen Renditemaximierung unter einer ausgeprägten Risikoignoranz“ stelle sich nicht einmal selbst in Frage (S. 2), sondern einige Banken förderten mit dem Ziel zusätzlicher Gewinne sogar den Steuerbetrug oder zählten kriminelle Organisationen oder politisch fragwürdige Regime zu ihren Geschäftspartnern (S. 2).

Was ist von diesen Überlegungen zu halten? Dieser Frage soll hier nach­gegan­gen werden – wobei nicht jeder einzelne seiner Vorschläge aufgegriffen werden soll. Denn manche seiner Überlegungen sind – das sei ausdrücklich gesagt – nicht kontrovers oder befinden sich gar schon in der Phase der gesetzgeberischen Regulierung. Andere – wie sein (bekannter) Hinweis auf die Mitwirkung von Banken an Steuerhinterziehung und anderen kriminellen Aktivitäten – tauchen demgegenüber in seinen einzelnen Vorschlägen gar nicht mehr auf.

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Bankenregulierung: Trennung des Kreditgeschäfts vom Investmentbanking

Nicolai Moriz Mertz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Bucerius Law School, Hamburg

Das Augenmerk der Medien liegt gegenwärtig auf der Bewältigung der Staatsschuldenkrise. Das lenkt die öffentliche Diskussion von der Frage ab, wie es zu den Verwerfungen im Bankensektor, die eine der Hauptursachen der Staatsschuldenkrise sind, kommen konnte und wie ähnliche Entwicklungen in Zukunft effektiv verhindert werden können. Analysiert man die Bankenregulierung von einem ordnungsökonomischen Standpunkt aus, zeigt sich einer der wahren Schwachpunkte: im Bankensektor wird – legal – das marktwirtschaftliche Grundprinzip der Haftung durchbrochen.

Banken sind Finanzintermediäre, die Geld von Sparern einsammeln und gebündelt an Kreditsuchende gegen Zahlung eines Zinses weiterreichen. Problematisch ist daran, dass die Kredite an die Realwirtschaft risikobehaftet sind – sie können ausfallen -, während die Sicht- und Spareinlagen der Bankkunden, mit denen die Kredite finanziert werden, risikolose Geldanlagen sind. Das ist solange vernachlässigbar, wie die Bank den Ausfall eines Kredites durch Gewinne aus anderen Krediten und insbesondere Eigenkapital ausgleichen kann. Eine Eigenkapitalquote von ca. 8% der ausstehenden risikogewichteten Kredite, wie sie mit Basel III geplant ist, stellt für das klassische Kreditgeschäft eine recht hohe Sicherheit dar. Auf diese Weise lässt sich mit relativ geringem Haftungskapital ein hohes Kreditvolumen zu günstigen Zinssätzen bewältigen – was einen großen volkswirtschaftlichen Nutzen darstellt.

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