Wie geht es eigentlich der Aktionärsrechterichtlinie?

Die schnelle Antwort lautet: sehr gut, sie ist seit 2007 in Kraft und 2009 mit dem ARUG umgesetzt worden. Doch die Frage zielt heute auf die Erweiterung dieser Richtlinie „im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre“ – so der Titel des Vorschlags der EU-Kommission vom April 2014. Das ist schon über zwei Jahre her. Das Europäische Parlament hat in der 1. Lesung im Juli 2015 erhebliche Änderungsvorstellungen geäußert; vor allem hat das EP einen neuen Artikel eingebaut über Offenlegungspflichten der Unternehmen zum Ergebnis vor Steuern aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten (sog. Country-by-Country Reporting, CBCR). Das hat mit den Aktionärsrechten nichts zu tun, insofern ist diese Richtlinie ersichtlich die falsche Adresse. Aber politisch ist ein starker Wille vorhanden, diese länderspezifische Steuerberichterstattung umzusetzen.

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