Berücksichtigung von Wandelschuldverschreibungen bei der Ermittlung der angemessenen Gegenleistung

RA Dr. Markus Rasner, Partner / RA Katharina Leoff, LL.M., Oppenhoff & Partner, Köln

Bei der Ermittlung der angemessenen Gegenleistung für ein öffentliches Übernahmeangebot sind grundsätzlich auch die vom Bieter für den Erwerb von Wandelschuldverschreibungen gezahlten Preise zu berücksichtigen, so den BGH in einem aktuellen Urteil vom 07.11.2017 (II ZR 37/16). Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Anfang 2014 übernahm der US-Konzern McKesson den Stuttgarter Pharmahändler Celesio. Im Vorfeld hatte McKesson Wandelschuldverschreibungen der Celesio von einem Hedgefonds erworben und unmittelbar danach in Aktien gewandelt. Der höchste dabei gezahlte Preis betrug 30,95 €. Die klagenden Aktionäre, die das Übernahmeangebot zum Preis von 23,50 € je Aktie angenommen hatten, verlangten Zahlung des Differenzbetrags von 7,45 € je Aktie.

» weiterlesen

Sollte jedes Übernahmeangebot eine Hauptversammlung auslösen?

Sollte der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot lediglich beraten? Wenn es nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) geht, wird die Frage künftig stets mit ja zu beantworten sein. Eine entsprechende Änderung der Anregung Nr. 3.7 DCGK ist für Sommer 2013 vorgesehen. Nun ermöglicht § 16 WpÜG eine Hauptversammlung (HV) im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot und erleichtert deren Einberufung durch Abkürzung von Fristen und anderen Regularien. Eine HV wird notwendig sein, wenn „gesellschaftsrechtliche Maßnahmen“ (Kodex, a.a.O.) zur Beschlussfassung stehen. Aber es ist doch sehr fraglich, ob eine HV nur zur Unterhaltung über das Angebot geboten sein kann. Gut, dass wir darüber gesprochen haben – das darf  doch nicht das HV-Motto sein. Die Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Angebot erfahren Aktionäre außerhalb der HV durch Bekanntgabe im Internet (§§ 27, 13 Abs. 3 WpÜG). Für eine abermalige Präsentation und ggf. mündliche Erläuterung wäre die HV ein teuer bezahlter Ort. Die Durchführung der Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft ist keine Kleinigkeit, sondern bindet erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. » weiterlesen